Empfehlungen des Koordinierungsausschusses
Der Koordinierungsausschuss gibt immer wieder Empfehlungen nach § 5 UstA-VO heraus, die an dieser Stelle aktuell gehalten werden.
Bisherige Empfehlungen sind:
- Empfehlung zur Sicherstellung der fachlichen Eignung der in Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzten Personen durch Schulungen nach der UstA-VO – Orientierungshilfe
- Empfehlungen zu § 45B Abs. 4 SGB XI bei Leistungen der nach UstA-VO anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag – Preisobergrenze
- Empfehlung zur Musterabrechng von Leistungen nach § 45a SGB XI/UstA-VO – Musterrechnung
- Empfehlung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zu den Unterstützungsleistungen für behinderte pflegebedürftige und psychisch erkrankte pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - Empfehlung befristete Anerkennung zu Unterstützungsleistungen (Verlängerung bis 31.12.24)